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Logistiksoftware aus der Wolke

Warehouse Management als Online-Service

Langsam scheint Cloud Computing auch in der Logistikbranche angekommen zu sein. Die ersten Lösungen sind über die Startphase bereits hinaus. Ein ehrgeiziges Fraunhofer-Projekt will die verfügbaren Angebote nun auf einem zentralen Online-Marktplatz bündeln: der Logistics Mall.


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Von Sabine Philipp


Die Branche scheint Cloud Computing relativ offen gegenüberzustehen. Nach der aktuellen Marktanalyse des Fraunhofer IML »Cloud Computing für Logistik« können sich bereits heute 64 % der befragten Unternehmenslenker vorstellen, Logistiksoftware nach dem SaaS-Prinzip über das Internet anzumieten und auf externen Servern zu nutzen.


Neugieriger als die Großen

Befragt wurden 103 Anbieter und 70 potenzielle Anwender aus den Bereichen Logistikdienstleistung, Handel und Industrie. Als besonders aufgeschlossen erwiesen sich dabei die kleinen und mittleren Unternehmen, von denen sich 73 % vorstellen können, Cloud-Leistungen zu nutzen. Von den befragten Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 50 Mio. Euro konnten das nur 52 %.


Die Offenheit des Mittelstands mag auch daran liegen, dass dessen IT- Budgets meist überschaubar sind. So verfügen nur 30 % der dieser Anwender über ein Warehouse Management System (WMS), während 57 % der Großunternehmen eine derartige Software nutzen. ERP-Systeme werden gar nur von 27 % eingesetzt (Großunternehmen: 76 %).


Abruf über den Online-Verteiler

Dabei sind die Kosten für die Programme nur die eine Seite. »Die wenigsten Kleinunternehmen verfügen über eine ausreichende IT-Infrastruktur und über Spezialisten, die die Programme pflegen könnten«, erklärt Oliver Wolf, Leiter der Abteilung Software Engineering beim Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML. In die Verantwortung des Diplom-Informatikers fällt ebenfalls die Logistic Mall.


Dieses Projekt der Fraunhofer-Institute für Materialfluss und Logistik (IML) und für Software- und Systemtechnik (ISST) hat das Ziel, einen zentralen Marktplatz für Logistiklösungen aus der Wolke zu schaffen. Zertifizierungen, klar definierte Schnittstellen und ein zentraler Ansprechpartner sollen dazu beitragen, die Technologie zu etablieren und Vertrauen zu schaffen. Denn gerade in der Logistik- und Intralogistikbranche können Unternehmen von der Flexibilität, die dem System innewohnt, profitieren, denn das Geschäft ist oft starken Schwankungen unterworfen.


Volles Programm zur Miete

Häufig werden bestimmte Anwendungen nur einmal im Monat bzw. zu bestimmten Stoßzeiten benötigt. Dann müssen aber mitunter mehrere Aushilfen oder Zeitarbeiter damit ausgestattet werden. Und wenn die Arbeit dann getan ist, sitzt der Unternehmer auf teuren Lizenzen, die er nicht mehr benötigt. Für Cloud-Lösungen spricht hier, dass die Lösungen - je nach Anbieter - für einen bestimmten Zeitraum gemietet werden können. Das verhindert unnötige Ausgaben und schafft Liquidität. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Mitarbeiter jeweils mit den aktuellsten Versionen arbeiten und so schneller von Innovationen profitieren können.


Der Liquiditätsvorteil betrifft aber nicht nur die Ausgaben für Software, sondern auch für die gesamte Rechenleistung. Denn auch der Bedarf an benötigter Hardware-Power kann großen Schwankungen unterliegen. Wolf nennt hier exemplarisch die Berechnung von Kaufverhaltensanalysen und von Touren sowie die Erstellung des Tagesabschlusses, die Produktionsplanung und die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. »Leider müssen die Systeme so ausgelegt sein, dass sie in den Hochzeiten die volle Leistung erbringen«, so Oliver Wolf. »Ansonsten können die Vorgänge nicht zügig abgearbeitet werden.«


Außerhalb dieser Stoßzeiten ist der Rechnerpark in vielen Fällen überdimensioniert, kostet unnötig Energie und verursacht Wartungskosten. Deshalb kann es klug sein, neben den Programmen auch Rechenleistung zu mieten. Wenn dadurch am Ende weniger Hardware herumsteht, so bringt das eine Reihe weiterer Vorteile.


Mehr Leistung, weniger Blech

Dadurch, dass der eigentlich Rechenvorgang auf den Servern des Cloud-Anbieters läuft, müssen die Rechner in der Firma nicht mehr so stark ausgelegt sein. In der Folge schrumpft der Serverpark im Unternehmen, wodurch das Unternehmen niedrigere Stromkosten für den Betrieb und die Kühlung hat. Ein positiver Nebeneffekt: Auch der Administrator hat es leichter, da der Cloud-Anbieter die Programme zentral verwaltet und sich je nach Vertrag um Updates und um die Sicherheit kümmert.


Und gerade in Sicherheitsfragen können kleine Unternehmen laut Fraunhofer-Studie »Cloud Computing Sicherheit« von speziellen Cloud-Sicherheitslösungen und dem Wissensvorsprung erfahrener Anbieter profitieren. Ein weiterer Pluspunkt dieser extern-zentralen Verwaltung ist der vereinfachte Datenzugriff von außerhalb des Unternehmens; mobile Mitarbeiter können auf diese Weise sehr viel leichter eingebunden werden.


Wer arbeitet zuverlässig?

Fairerweise muss man sagen, dass auch Cloud Computing keine heile Welt ist. Es gibt durchaus immer wieder Probleme und schlecht gelöste Dienste. Unseriöse Anbieter können Unternehmen dabei in ernste Schwierigkeiten bringen. Der Redaktion ist der Fall eines Finanzdienstleisters bekannt, der nicht öffentlich genannt werden möchte. Wie er mitteilt, konnte er wegen einer schwachen Anbindung keine Daten verschicken, an Stoßzeiten war an einen Zugriff nicht zu denken; und nun, da der Cloud-Anbieter vor der Insolvenz steht, möchte dieser die Unternehmensdaten nur gegen ein Extra-Bakschisch herausgeben.


Um solche Fallstricke tunlichst zu vermeiden, sollte man vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte sorgfältig unter die Lupe nehmen; hilfreich können hier die Sicherheitsempfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sein.


Gegen Ausfälle absichern

Da Cloud-Anwendungen über das Web laufen, braucht man logischerweise eine dauerhaft stabile Internet-Verbindung. Für Notfälle wie den Bagger, der die DSL-Leitung kappt, ist es außerdem ratsam, sich über eine Alternativanbindung, z.B. per UMTS, abzusichern. Ein Durchsatz von 2 Mbit/s ist dabei das Minimum; das reicht in der Regel für kleine Unternehmen mit fünf bis zehn Arbeitsplätzen aus. Wichtig: Ein normaler asymmetrischer Hausanschluss genügt nicht, denn die Verbindung muss Daten genauso schnell hoch- wie herunterladen können.


Manchmal liegen die Probleme aber nicht an der Leitung, sondern im Rechenzentrum selbst. Daher ist es sehr ratsam, sich vor Vertragsabschluss zu informieren, welchen Plan B der Betreiber bei einem Ausfall in petto hat. In diesem Zusammenhang spielt die Verfügbarkeit, die das Cloud-Unternehmen dem Kunden vertraglich garantiert, eine entscheidende Rolle. Rechnen Sie lieber nach, wie viele Stunden Ausfall die imposant-hochprozentigen Zahlen in der Wirklichkeit bedeuten! (Beim oben genannten Finanzdienstleister betrug die Ausfalltoleranz übrigens vier Stunden pro Woche - sie fielen promt in Stoßzeiten mit besonders viel Geschäft.)


Das Leistungsmerkmal Verfügbarkeit sollte unbedingt schriftlich geregelt werden. Beim Datenschutz ist eine Vereinbarung auf Papier ohnehin vom Gesetzgeber vorgesehen.


Die Datenverantwortung bleibt

Es ist nie gut, wenn Unbefugte an Unternehmensdaten gelangen. Sobald jedoch personenbezogene Daten betroffen sind - die auch bei den üblichen logistischen Vorgängen entstehen - wird es besonders brenzlig. Denn hier kommt das strenge Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zug, das nicht nur den Cloud-Anbieter ins Gebet nimmt. Es besagt nämlich nach § 11 BDSG u.a., dass der Unternehmer auch dann für die Einhaltung der Gesetzes- und Datenschutzvorschriften verantwortlich ist, wenn er personenbezogene Daten von einem anderen erheben, verarbeiten oder nutzen lässt.


Außerdem muss sich das Unternehmen selbst davon überzeugen, dass die vom Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen tauglich sind. Spezielle Datenschutzgütesiegel, z.B. vom Unabhängigen Landeszentrum Schleswig Holstein (ULD), können eine gewisse Sicherheit geben.


Vorkehrungen für Zweifelsfälle

Darüber hinaus müssen verschiedene Punkte schriftlich geregelt werden, etwa die Rückgabe der überlassenen Datenträger und die Löschung der beim Auftragnehmer gespeicherten Daten nach Beendigung des Auftrags. Fachmann Wolf legt in diesem Kontext auch besonderen Wert auf die Mandantenfähigkeit der Systeme. Das bedeutet, dass die Daten der einzelnen Nutzer technisch sauber voneinander getrennt sind, so dass sie die Kunden - salopp gesagt - einander nicht in die Karten schauen können.


Vor allem darf der Unternehmer die Daten nicht in jedes beliebige Land transferieren. So verbietet es die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU zu schaffen, wenn dieses Drittland kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist.


Ein verwandtes Problem - und doch etwas anders - ist die Datensicherheit, ohne die kein Datenschutz möglich ist. Gute Konzepte schützen vor den Blicken der Konkurrenz, vor Viren und vor Verlusten.


Grundlagen der Informationssicherheit

Es ist immer ein gutes Zeichen, wenn der Betreiber einer Cloud-Computing-Plattform ein wirksames Information Security Management System (ISMS) z.B. nach ISO 27001 umsetzt. Daneben sollte man grundsätzlich achten, dass die Cloud-Dienste ihre Daten bei jeder Transaktion verschlüsseln.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach Sicherungskopien. Dass Backups kein Luxus sind, hat zuletzt eine aktuelle Meldung von Kroll Ontrack gezeigt: Der Datenrettungsspezialist teilt mit, dass ihn in letzter Zeit verstärkt Anfragen wegen Datenverlusten in virtualisierten oder Cloud-basierten Infrastrukturen erreichen. Das Unternehmen empfiehlt daher, u.a. die Service Level Agreements(SLA) vorab nicht nur auf die garantierte Verfügbarkeit sondern auch hinsichtlich der Disaster-Recovery-Maßnahmen genau zu prüfen. Denn vor menschlichen und technischen Fehlern sei auch die ausgereifteste Infrastruktur nicht gefeit.


Lebenswichtige Vertragspunkte

Und nicht nur die technischen Finessen müssen in den SLA geklärt sein. Auch auf der organisatorischen Ebene gilt es, Details klar zu stellen, z.B. was den Verbleib der Daten bei einer Insolvenz betrifft. Wichtig ist, dass für die Übergabe gleich noch eine Kooperationspflicht und eine Vertraulichkeitsregelung festgelegt werden.


Generell sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Daten jederzeit in einem für den Nutzer bearbeitbaren Format aus der Cloud wieder exportiert werden können. Da dieser Punkt jedoch nicht für alle Cloud-Betreiber selbstverständlich ist, gehört auch er schriftlich geregelt.


Eine besondere Beachtung verdient außerdem die Vertragslaufzeit. Bei ungünstigen Bedingungen im Kleingedruckten kann die erwähnte Flexibilität ansonsten schnell verloren gehen. Bei Mindestlaufzeiten sollten zumindest partielle Differenzierungen möglich sein.


Cloud-Ratgeber online

Eine gute Übersicht über die entscheidenden Vertragspunkte geben die Leitfäden, die BITKOM und EuroCloud herausgebracht haben. Den BITKOM-Leitfaden gibt es kostenlos zum Herunterladen, den von EuroCloud kann mann unter Angabe vollständiger Kontaktdaten bei leitfaden-recht@eurocloud.de als PDF bestellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mittlerweile außerdem die endgültige Fassung seiner Mindestsicherheitsanforderungen in der Informationssicherheit herausgebracht; dort gibt es das Eckpunktepapier als PDF zum Herunterladen.


Am Ende entscheidet Sicherheit

Wie hält es nun die Logistics Mall mit diesen Punkten? »Uns ist bekannt, dass unprofessionelle Lösungen ein großes Gefahrenpotenzial darstellen«, sagt Oliver Wolf. »Deshalb arbeiten wir mit Spezialisten aus verschiedenen Bereichen zusammen, um unseren Nutzern die bestmöglichste Sicherheit zu geben«.


Zum Team gehören u.a. Juristen der Hochschule Bremerhaven. »Zu ihrem Arbeitsgebiet gehört auch die Untersuchung der juristischen Aspekte wie zum Beispiel Gewährleistung, Datenschutz und Haftungsaspekte«, erläutert der Diplom-Informatiker. »Wir von den Fraunhofer Instituten zertifizieren die Software auf technischer Ebene und stellen sicher, dass sie läuft und dass die Schnittstellen passen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Zahl der Anbieter zentral durch die Logistics Mall.«


Bei Problemen gibt es eine zentrale Anlaufstelle. Die Mall selbst wird von der Logata GmbH betrieben. Hier war es Wolf besonders wichtig, auf einen Anbieter zu setzen, der die Daten in Deutschland hostet. »Etwas anderes hätten weder wir noch die Nutzer mitgemacht«, so Wolf zum Abschluss. Immerhin scheint das Konzept aufzugehen – die Lösung gewann den Innovationspreis-IT 2011 der Initiative Mittelstand in der Kategorie Cloud Computing.


Projekt Logistics Mall

In ihrer ersten Ausbaustufe ist die Logistics Mall bereits online. »Auf dem virtueller Marktplatz möchten wir Logistiksoftware über eine Benutzeroberfläche zur Verfügung stellen, die miteinander bedarfsorientiert kombiniert und gebucht werden kann«, erklärt Wolf. Das Ziel besteht darin, einen ganzheitlichen logistischen Prozess in einem System zu realisieren, angefangen von der Software für Lagerlogistik über Programme für Warehouse Management bis hin zu Dokumentenmanagementsystemen und SAP Business One. Dabei soll es möglich sein, Funktionen unterschiedlicher Anbieter zu einem individuellen Gesamtpaket zusammenzustellen und transaktionsbasiert zu mieten.


CeMAT-Fachmann

Diplom-Informatiker Oliver Wolf studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann Wirtschaftsinformatik in Paderborn und Dortmund. Seit 1996 arbeitet er am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, wo er heute die Abteilung Software Engineering leitet. Daneben lehrt Wolf als Gastdozent an verschiedenen Hochschulen wie der Universität St. Gallen.



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